Nachteilsausgleich an einem SBBZ in Baden Württemberg

Nachteilsausgleich an einem SBBZ in Baden Württemberg

“Ich spreche also bin ich.”


Um allen zu zeigen wer ich bin, muss ich sprechen. Ohne zu sprechen fehlt meinem Gegenüber die Möglichkeit in mir den Menschen zu sehen, der ich bin. Etwas schade aber so ist es.

Damit ich sprechen kann, benötige ich viel Technik und technikwissende Menschen um mich herum. Habe ich das zur Verfügung, lege ich so richtig los …

In der Schule fällt es meinen Lehrern am Anfang nicht immer leicht abzuschätzen was ich eigentlich kann und wie eine Aufgabe gestellt sein muss, damit ich diese selbstständig lösen kann. Ich brauche halt immer viele Programme und so weiter und dann muss auch noch alles funktionieren.

Mein Papa hat letztens den komischen Begriff des “Nachteilsausgleichs” verwendet. Er soll Euch einmal erklären, was er damit meint und warum er glaubt, dass ich das auch noch brauche.

++++ Papa schreibt (Stand 4.1.2025) ++++

Der richtige Nachteilsausgleich ist für non-verbale Schüler, die für Ihre expressive Sprache auf komplexe technische Hilfsmittel wie einem Computer mit Augensteuerung und Sprachausgabe angewiesen sind, sehr wichtig.

1. Was ist der Nachteilsausgleich und warum ist er so wichtig?

Der Nachteilsausgleich dient dazu, Benachteiligungen auszugleichen, die sich aus einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder anderen besonderen Umständen ergeben. Ziel ist es, den betroffenen Schülerinnen und Schülern die gleichen Chancen im Bildungsprozess zu bieten, ohne dass der Anspruch an die Leistungsbewertung verändert wird. Es geht nicht darum, die Anforderungen zu reduzieren, sondern die Bedingungen so zu gestalten, dass die Schüler ihre Fähigkeiten zeigen können.

2. Wo steht das?

Die rechtlichen Grundlagen für den Nachteilsausgleich in Baden-Württemberg ergeben sich aus:

  • Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG)
  • Verwaltungsvorschrift “Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen” (VwV-BKJ)

3. Gibt es Beispiele für Nachteilsausgleich?

Die Maßnahmen können je nach individuellem Bedarf variieren, darunter:

  • Verlängerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten oder Prüfungen
  • Nutzung von technischen Hilfsmitteln (z. B. Computer mit spezieller Software, Lesegeräte)
  • Bereitstellung von Aufgaben in alternativen Formaten (z. B. größere Schrift, Brailleschrift)
  • Anpassungen des Prüfungsortes (z. B. ein ruhiger Raum)
  • Einsatz von Unterstützern, wie Dolmetschern oder Schreibhilfen

4. Welche Arten von Unterstütztern gibt es?

  • Dolmetscher: Für Schülerinnen und Schüler mit Hörbehinderungen oder Sprachbarrieren (z. B. Gebärdensprachdolmetscher oder fremdsprachliche Dolmetscher).
  • Schreibhilfen: Für Schülerinnen und Schüler mit motorischen Einschränkungen, die nicht selbst schreiben können (z. B. durch eine Behinderung oder eine vorübergehende Verletzung).
  • UK/IT-Assistenzkräfte: Für Schüler mit Behinderungen, die Hilfestellungen im Alltag benötigen, z. B. für das Lesen von Aufgabenstellungen oder das Bedienen technischer Geräte.

5. Konkrete Möglichkeiten und Klärungsbedarfe von Nachteilsausgleichen für Ophelia (Stand 4.1.2025)

Fach/KlasseKlärungs-bedarfBeispiel der schulischen AnforderungArt der Unterstützung für den/die Schüler:inDauer der Unterstützung für den/die Schüler:inVorraussetzung für die Anforderung VOR Prüfung und BewertungTechnik

Deutsch
Klasse 5
jaFormatvorgaben an den geschriebenen Text (z.B. rechtsbündiges Schreiben “Kraichtal, der 9.Dezember 2024”1. Schüler:in nutzt die mit ihm/ihr eingeübten technischen Möglichkeiten (Tab-Taste, speziell programmierte Tastatur, usw.)

(2. Schüler:in weist die UK/IT-Assistenz an die Formatierung zu übernehmen)*
1. über alle Klassenstufen
(2. lediglich als Notlösung zulässig, da Interaktion mit der UK/IT Assistenz notwendig ist.)
Lehrkraft zeigt und übt mit dem Schüler:in die technischen Möglichkeit Formatvorgaben zu erfüllen.

Evtl. ist hier eine Abstimmung der technischen Lösung mit der externen Kommunikationfachkraft notwendig (Programmieren der Individual-Tastatur für das Anwenden von Formatvorgaben, usw.)
1. Programme wie Word, Multitext mit Tastatur, etc.
(2. der Schüler:in muss eine Möglichkeit für die Anweisung haben (z.B. 2. Talker, ets.)

jaDiktat Zum Nachweis der Fähigkeit reicht ein reduzierter Umfang aus:
0. Hier stellt sich die Frage, ob das mit der Aufgabenstellung angedachte Lernziel überhaupt sinnvoll mit Augensteuerung zu erreichen ist?
1. Alternative Aufgabenstellung: Text-Verständnis kann mit einer Zusammenfassung geprüft werden?
Lehrkraft zeigt und übt mit dem Schüler:in die Möglichkeit eine Zusammenfassung zu schreiben.

Evtl. ist hier eine Abstimmung der technischen Lösung mit der externen Kommunikationfachkraft notwendig (Programmieren der Individual-Tastatur für die Korrekturmöglichkeiten eines geschriebenen Textes, usw.)
jaGedichte auswendig lernenZum Nachweis der Fähigkeit reicht ein reduzierter Umfang aus:
0. Hier stellt sich die Frage, ob das mit der Aufgabenstellung angedachte Lernziel überhaupt sinnvoll mit Augensteuerung zu erreichen ist?
über alle Klassenstufen
jaAbschreiben von SchulinhaltenZum Nachweis der Fähigkeit reicht ein reduzierter Umfang aus:
0. Hier stellt sich die Frage, ob das mit der Aufgabenstellung angedachte Lernziel überhaupt sinnvoll mit Augensteuerung zu erreichen ist?
über alle Klassenstufen
Mathematik
Klasse 5
wird noch beschrieben
Biologie
Klasse 5
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Englisch
Klasse 5
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Bildende Kunst
Klasse 5
wird noch beschrieben
Sport
Klasse 5
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Quelle: eigene Darstellung



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