Ophelia’s Weg zur unterstützen Kommunikation – Teil 1b: Kindergarten & Lern- und Spielsoftware
+++ wir Eltern von Ophelia schreiben für andere Familien unter der Rubrik “Ophelia’s Weg” unsere Erfahrungen mit den Kostenträgern und beteiligten Stellen auf. +++
Hier folgt in Kürze unsere Erfahrungen an Software für den Tobii zu kommen.
Wann | Was | Wer |
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03.05.2018 (643) | “[…] Familie Mandl benötigt über die Einweisung der Hilfsmittelfirma hinaus regelmässige Unterstützung und Anleitung bei der Einrichtung des Geräts mit persönlichem Vokabular, der Anpassung der Oberflächen und Auslösezeiten zur kommunkativen Umsetzung im Alltag […]” | Pädagogische Stellungnahme der sonderpädagogischen Beratungsstelle -Unterstützte Kommunikation- SBBZ LGS in Kronau |
06.08.2018 (TK+769) | Ophelia bekommt endlich eine Umversorgung vom Tablet mit Fingerführung auf ein Kommunikationsgerät mit Augensteuerung. Der Tobii I15+ ist im September 2018 da. | Techniker Krankenkasse |
05.10.2018 (647) | “[…] Die Patientin benötigt dringend weiterführende Hilfeleistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Sinne einer nachgehenden Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärtzlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen (SGB XII §54, 1 Satz 5) […]” | Medizinische Stellungnahme der Praxis für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Dr. med. Zehe in Bruchsal |
07.10.2018 | Ophelia feiert Ihren 5 Geburtstag. Happy Birthday ! | Ophelia 🙂 |
xx.xx.2019 (639) | schriftlicher Antrag auf Lern- und Spielsoftware bei der zuständigen Krankenkasse | Eltern Techniker Krankenkasse |
12.03.2019 (769) | “[…] Es handelt sich bei diesen Lern- und Spielsoftware um keine Hilfsmittel sondern um pädagogische Maßnahmen. Diese fallen in den Bereich der Frühförderung. Lern- und Spielsoftwares ermöglichen einem sprech- und/oder schreibunfähigen Versicherten keine selbstständige Kommunikation. Das Grundbedürfnis der Kommunikation haben wir am 6. August 2018 mit der Kommunikationshilfe mit Augensteuerung Tobii I 15+ Dynavox sichergestellt. Eine Kostenübernahme für die Lern- und Spielsoftware (…) kann weiterhin nicht erfolgen. […]” | Schreiben der Techniker Krankenkasse TK an das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Versorgung und Rehabilitation – Eingliederungshilfe |
03.04.2019 (769) | Anhörung gm. §24 SGB X “[…] | Schreiben des Landratsamt Karlsruhe, Amt für Versorgung und Rehabilitation – Eingliederungshilfe an Eltern |
08.11.2018 (687) | “[…] b | Päda |
23.11.2018 (691) | Bescheid als Sachleistung […]” gewähren wir (…) maximal 1.248,00 EUR/Monat und 325,00 EUR Einmalkosten für Interventionseinheiten und Schulung (…) Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Kostenübernahme für die technische Anwendung (Bedienung) des Hilfsmittels (Tobii) konkreten Hilfsmittels. (…) zunächst auf 12 Monate befristet […]” | Landratsamt Karlsruhe, Amt für Versorgung und Rehabilitation -Eingliederungshilfe |
09/2019 | Hurra, Schulbeginn von Ophelia ! | Ophelia |